Liebe SP-ler

 

Die meisten von euch wissen, dass ich ab und zu Leserbriefe schreibe. Das tat ich auch anlässlich der Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die mir ein ganz besonders wichtiges Anliegen ist.

 

Der unten stehende Text «Geben Sie die Waffe ab!» hätte in der Woche zwischen dem 31. Januar und dem 4. Februar als Leserbrief im «Sarganserländer» erscheinen sollen. Dann wurde mir mitgeteilt, der Text könne nur dann veröffentlicht werden, wenn der letzte Abschnitt  (im unten stehenden Text von «Eigentlich» bis «beurteilen») gestrichen werde. Da ich damit nicht einverstanden war, zog ich den Brief zurück.

 

Aber lest und urteilt selbst!

 

Und vor allem: Nehmt teil an der Abstimmung, überzeugt noch möglichst viele andere davon, diesmal mitzumachen und ein Ja zur Waffeninitiative ins Stimmcouvert zu legen. Es wird knapp, aber wir können gewinnen; noch haben wir Zeit bis zum 13. Februar!

 

Besten Dank und Gruss

Christoph Züllig, Sargans

 

 

Geben Sie die Waffe ab!

Jakob Romer jun., JSVP Sarganserland, ist gegen die am 13. Februar zur Abstimmung kommende Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», weil er findet, es sei «eine Frechheit, anständige Bürger» zu entwaffnen, «welche ihren Dienst leisten», wodurch Verbrechern mit illegal besorgten Waffen nach Annahme der Waffeninitiative «das Handwerk noch einfacher gemacht» werde, «indem sich die Bürger nicht einmal verteidigen können». Und ein Herr Andreas Sommer aus Sargans schreibt mit Bezug auf die Armeewaffe: «Tatsache ist, die Sicherheit unseres Landes wird immer schlechter. Da ist es ratsam, ein Gewehr bei Fuss beizubehalten.» (Die wörtlichen Zitate stammen aus dem «Sarganserländer» vom Montag, 24. Januar.)

Beide fühlen sich also sicher, wenn sie zu Hause ein Armeegewehr haben, und beide meinen damit die Sicherheit vor bewaffneten Verbrechern.

Aber, aber, meine Herren! Meines Wissens ist es strengstens verboten, ein Armeegewehr, das Herr Sommer gerne zu Hause «bei Fuss» hat, für andere Zwecke zu verwenden als für Schiessübungen und militärische Wettkämpfe (Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen, VPAA-VBS, Art. 41). In einem zivilisierten Land hat der Staat das Gewaltmonopol. Nur er darf jemandem erlauben, z.B. Feuerwaffen gegen Menschen anzuwenden; und das dürfen in der Schweiz Polizei- und Armeeangehörige (und nur, wenn sie im Dienst sind). Andere, die auf Menschen schiessen, machen sich strafbar.

Eigentlich sollte man den beiden Leserbriefschreibern die Waffe sofort wegnehmen: Sie lassen mit ihren Aussagen eine gewisse Bereitschaft zu strafbaren Handlungen mit Armeewaffen erkennen und sind eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil sie andeuten, sie würden im Zivilleben mit dem Sturmgewehr andere Menschen bedrohen («Verteidigen» nennt das Herr Romer). Tief blicken lässt dies im Falle des Herrn Romer. Er lobt die militärische Ausbildung zum sicheren Umgang mit dem Sturmgewehr 90 und schreibt: «Da ich zurzeit in der Unteroffiziersschule bin, kann ich dies sehr gut beurteilen.»

Ach wirklich? – Genau wegen solcher Romers und Sommers muss die Waffeninitiative dringend angenommen werden.

 

Christoph Züllig, Sargans