Liebe SP-ler
Die meisten
von euch wissen, dass ich ab und zu Leserbriefe schreibe. Das tat ich auch
anlässlich der Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die mir ein
ganz besonders wichtiges Anliegen ist.
Der unten
stehende Text «Geben Sie die Waffe ab!» hätte in der Woche zwischen dem
31. Januar und dem 4. Februar als Leserbrief im «Sarganserländer»
erscheinen sollen. Dann wurde mir mitgeteilt, der Text könne nur dann veröffentlicht werden, wenn der
letzte Abschnitt (im unten stehenden Text von «Eigentlich» bis
«beurteilen») gestrichen werde. Da ich damit nicht
einverstanden war, zog ich den Brief zurück.
Aber lest
und urteilt selbst!
Und vor
allem: Nehmt teil an der Abstimmung, überzeugt noch möglichst viele andere
davon, diesmal mitzumachen und ein Ja zur Waffeninitiative ins Stimmcouvert zu
legen. Es wird knapp, aber wir können gewinnen; noch haben wir Zeit bis zum 13.
Februar!
Besten Dank
und Gruss
Christoph Züllig, Sargans
Geben Sie die
Waffe ab!
Jakob Romer jun., JSVP Sarganserland, ist gegen die am 13. Februar zur Abstimmung
kommende Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», weil er findet, es sei
«eine Frechheit, anständige Bürger» zu entwaffnen, «welche ihren Dienst
leisten», wodurch Verbrechern mit illegal besorgten Waffen nach Annahme der
Waffeninitiative «das Handwerk noch einfacher gemacht» werde, «indem sich die
Bürger nicht einmal verteidigen können». Und ein Herr Andreas Sommer aus
Sargans schreibt mit Bezug auf die Armeewaffe: «Tatsache ist, die Sicherheit
unseres Landes wird immer schlechter. Da ist es ratsam, ein Gewehr bei Fuss
beizubehalten.» (Die wörtlichen Zitate stammen aus dem «Sarganserländer»
vom Montag, 24. Januar.)
Beide fühlen sich also sicher, wenn sie zu Hause ein
Armeegewehr haben, und beide meinen damit die Sicherheit vor bewaffneten
Verbrechern.
Aber, aber, meine Herren! Meines Wissens ist es
strengstens verboten, ein Armeegewehr, das Herr Sommer gerne zu Hause «bei
Fuss» hat, für andere Zwecke zu verwenden als für Schiessübungen und
militärische Wettkämpfe (Verordnung
des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen, VPAA-VBS, Art. 41). In einem
zivilisierten Land hat der Staat das Gewaltmonopol. Nur er darf jemandem
erlauben, z.B. Feuerwaffen gegen Menschen anzuwenden; und das dürfen in der
Schweiz Polizei- und Armeeangehörige (und nur, wenn sie im Dienst sind).
Andere, die auf Menschen schiessen, machen sich strafbar.
Eigentlich sollte man den beiden Leserbriefschreibern
die Waffe sofort wegnehmen: Sie lassen mit ihren Aussagen eine gewisse
Bereitschaft zu strafbaren Handlungen mit Armeewaffen erkennen und sind eine
Gefahr für die Allgemeinheit, weil sie andeuten, sie würden im Zivilleben mit
dem Sturmgewehr andere Menschen bedrohen («Verteidigen» nennt das Herr Romer). Tief blicken lässt dies im Falle des Herrn Romer. Er lobt die militärische Ausbildung zum sicheren
Umgang mit dem Sturmgewehr 90 und schreibt: «Da ich zurzeit in der
Unteroffiziersschule bin, kann ich dies sehr gut beurteilen.»
Ach wirklich? – Genau wegen solcher Romers und Sommers muss die Waffeninitiative dringend
angenommen werden.
Christoph Züllig, Sargans