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Publiziert: Sarganserländer 4. Juni 1999

Aufruf zu Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz

SP Sektion Sargans und Umgebung fasste Parolen

Die SP Sargans sagt einstimmig ja zur Mutterschaftsversicherung und zur ärztlichen Heroinverschreibung. Die Nein-Parole dagegen fassten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zur Abschaffung der IV-Viertelsrente und zu den Asylvorlagen.

SARGANS   Am Dienstagabend konnte Thomas Kühne, Präsident der SP Sektion Sargans und Umgebung, eine grosse Anzahl Parteimitglieder zur Parolenfassung im Bahnhofbuffet Sargans begrüssen.

Heroinabgabe ist ein Erfolg

Kantonsrat Berni Aggeler (Sargans) erläuterte zurn Auftakt den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin. Mit diesem Bundesbeschluss schafft man die rechtliche Grundlage dafür, dass der Staat im Rahmen des heutigen Heroinprogramms diese Droge abgeben darf. Heute gibt der Staat an rund tausend Schwerstabhängige Heroin ab. Dies geschieht im Rahmen der Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Überlebenshilfe, Repression gegen Drogenhändler) des Bundes. Die Aufnahmebedingungen, um ins Heroinprogramm zu kommen, sind strikte, da bereits eine zweijährige Abhängigkeit, Volljährigkeit und mindestens zwei Abbrüche von Behandlungen vorbestehen müssen. "Mit diesen strengen Kriterien wird der Staat nicht zum Drogendealer für Tausende. Das ist typisch billige rechtsbürgerliche Polemik!" führte Kantonsrat Berni Aggeler aus. In der Diskussion kam zur Sprache, dass seit Beginn des Heroinprogramms im Jahr 1994 die Todesfälle bei den Süchtigen rückläufig sind. Es wurde auch angesprochen, dass die Gegnerschaft unter anderem damit argumentiere, dass echte Hilfe statt Suchtverlängerung angeboten werden müsse. Es sei auch unverantwortlich, dass die Kosten der Heroinabgabe den Krankenkassen aufgebürdet werden sollen. Die Ja-Parole war dann eine klare Sache.

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Minimallösung ohne Luxus

Die Mutterschaftsversicherung sieht einerseits einen Erwerbsersatz von 80 Prozent des AHV-versicherten Lohnes während 14 Wochen nach einer Geburt vor, wie Nationalratskandidatin Heidi Hanselmann (Sargans) ausführte; dazu kommt pro Geburt eine einmalige Grundleistung; sie beträgt höchstens 4020 Franken und wird bis zu einem Familieneinkommen von 36180 Franken (was einem monatlichen Einkommen von 2783 Franken entspricht) voll ausgerichtet. Mit steigendem Einkommen sinkt sie rasch, bis sie bei 72360 Franken (entspricht einem monatlichen Einkommen von 5566 Franken) ganz wegfällt. Wer also ein Familieneinkommen von beispielsweise 63315 Franken verdient (beziehungsweise 4870 Franken pro Monat), würde noch eine einmalige Grundleistung von 1005 Franken erhalten. Diese Zahlen belegen, dass die Grundleistung kein Luxus ist, sondern an Familien ausbezahlt wird, die auf eine solche Unterstützung tatsächlich angewiesen sind. Anrecht auf eine Grundleistung haben insbesondere auch Frauen, die in bäuerlichen Betrieben, in gewerblichen Unternehmungen oder im Haushalt "Gratisarbeit" leisten. Die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung von knapp 500 Millionen Franken jährlich wird durch die Kasse der Erwerbsersatz-Ordnung (EO) vorerst sichergestellt. In unseren Nachbarländern ist die Mutterschaftsversicherung längst Standard. Nach diesem Votum von Heidi Hanselmann wurde auch für diese Vorlage die einstimmige Ja-Parole gefasst.

Wer ist in Not?

Nationalratskandidat Remo Hug (Heiligkreuz) erläuterte der Versammlung die beiden Asylvorlagen. Das seit der Einführung 1981 zum fünften Mal revidierte Asylgesetz enthalte bedenkliche Verschlechterungen. Gewalt- und Kriegsflüchtlingen solle zwar vorüber gehend Schutz, aber - im Gegensatz zu heute - kein Asyl mehr gewährt werden können; ihr Gesuch werde nämlich sistiert. Und weil bei der vorläufigen Aufnahme bloss eine summarische Anhörung stattfinde, sei es praktisch unmöglich, fünf Jahre später noch Beweise für eine individuelle Verfolgung vorzulegen. Hug lastete dem revidierten Asylgesetz auch an, dass es zweierlei Recht - und damit Unrecht - schaffe, indem für Asylsuchende wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze aufgehoben würden. zum Beispiel das Recht. genügend Zeit für eine Einsprache zu haben; nebst der Streichung der Gerichtsferien muss z.B. die Verfahrens sprache keine Rücksicht auf die Sprache der Asylsuchenden oder ihres Beistandes mehr nehmen. Hug äusserte sich auch kritisch zum neuen Eilverfahren auf dem Flughafen und zur äusserst knappen Beschwerdefrist von 24 Stunden bei einem Wegweisungsentscheid.   Die zweite Asylvorlage, der Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich, möchte vor allem ein Asylverfahren bei missbräuchlichem Verhalten verweigern, namentlich bei Personen, die bei der Einreichung eines Asylgesuches keine Ausweispapiere abgeben. Diesen Punkt kritisierte Hug vehement: "Fehlen einem Flüchtling die Papiere, wird ihm das als Vertuschung seiner Identität und Herkunft unterschoben. Hat er aber Papiere, wird ihm die echte Bedrohung abgesprochen." Zudem sei zu bedenken, dass 80 Prozent der heute als Flüchtlinge anerkannten Personen gerade nicht über Ausweispapiere verfügt hätten. Die Versammlung empfahl einstimmig die Nein-Parole zum total revidierten Asylgesetz und zum dringlichen Bundesbeschluss im Asyl- und Ausländerbereich.

Viertelsrente ist notwendig

Zum Schluss referierte Kantonsratskandidat Peter Hüberli (Mels) über das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. Die Änderungen sehen unter anderem vor, die Viertelsrente abzuschaffen. Das soll 20 Mio. Franken Einsparungen bringen, meint der Bundesrat. Dieses Argument überzeugte Peter Hüberli nicht. Er erklärte, dass beim Entscheid über den Invaliditätsgrad ein Ermessensspielraum bestehe. Die Gefahr, dass bei einer Abschaffung der Viertelsrente mehr halbe Renten ausgesprochen würden, sei nicht von der Hand zu weisen.   Die Versammlung beschloss die Nein-Parole zur Invalidenversicherung. (MB)

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Letzte Änderung: 7. Mai 2001

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